Richtlinie zur angemessenen Verwendung und zum Umgang mit missbräuchlicher Interpretation von WWB-Prüfungsergebnissen
1. Zweck
Diese Richtlinie regelt die angemessene Verwendung von WWB-Prüfungsergebnissen und beschreibt den Umgang mit Fällen, in denen Prüfungsergebnisse, Punktzahlen, Noten oder Zertifikate unangemessen interpretiert, dargestellt oder verwendet werden.
2. Grundsatz
WWB-Prüfungsergebnisse dürfen ausschließlich im Rahmen des vorgesehenen Prüfungszwecks, des angegebenen GER-Niveaus sowie der von WWB veröffentlichten Informationen zur Prüfung interpretiert und verwendet werden. Ergebnisse dürfen nicht über den von WWB definierten Aussagebereich hinaus ausgelegt werden.
3. Was als unangemessene Verwendung oder missbräuchliche Interpretation gilt
Eine unangemessene Verwendung oder missbräuchliche Interpretation liegt insbesondere vor, wenn:
- ein Prüfungsergebnis so dargestellt wird, als belege es ein anderes oder höheres Sprachniveau als das tatsächlich geprüfte Niveau,
- ein Teilergebnis, eine Punktzahl oder eine Note in einer Weise verwendet wird, die nicht mit der von WWB vorgesehenen Ergebnisinterpretation übereinstimmt,
- Zertifikate, Ergebnisnachweise oder sonstige Dokumente verändert, unvollständig wiedergegeben oder irreführend dargestellt werden,
- behauptet wird, WWB habe eine bestimmte Anerkennung, Zusicherung oder Verwendung bestätigt, obwohl eine solche Bestätigung von WWB nicht ausdrücklich erteilt wurde,
- Prüfungsergebnisse für Entscheidungen oder Zwecke verwendet werden, für die die betreffende Prüfung nach ihrer Zielsetzung, Beschreibung oder ihrem Niveau nicht vorgesehen ist,
- Angaben über Prüfungsergebnisse in einer Weise veröffentlicht oder weitergegeben werden, die zu einer sachlich unzutreffenden oder irreführenden Schlussfolgerung über die Aussagekraft der Prüfung führen.
4. Zuständigkeit
Für die Prüfung und Bearbeitung von Fällen einer möglichen missbräuchlichen Interpretation oder unangemessenen Verwendung von WWB-Prüfungsergebnissen ist die WWB-Zentrale zuständig. Die Entscheidung erfolgt durch die hierfür verantwortlichen Stellen innerhalb von WWB.
5. Vorgehen bei Verdachtsfällen
Wird WWB auf einen Fall möglicher unangemessener Verwendung oder missbräuchlicher Interpretation aufmerksam, prüft WWB den Sachverhalt anhand der verfügbaren Informationen und Unterlagen. Dabei kann WWB weitere Auskünfte oder Nachweise anfordern, soweit dies zur Klärung erforderlich ist.
6. Maßnahmen
Stellt WWB eine unangemessene Verwendung oder missbräuchliche Interpretation fest, kann WWB je nach Einzelfall insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:
- Klarstellung gegenüber der betreffenden Person, Institution oder Stelle über die richtige Bedeutung und den Aussagebereich des Prüfungsergebnisses,
- schriftlicher Hinweis auf die vorgesehene und angemessene Verwendung der Prüfung und ihrer Ergebnisse,
- Aufforderung zur Berichtigung, Ergänzung oder Entfernung irreführender oder unzutreffender Angaben,
- Dokumentation des Vorfalls im Rahmen der internen Qualitätssicherung,
- weitere geeignete Schritte, soweit diese zum Schutz der sachgerechten Verwendung der Prüfungsergebnisse erforderlich sind.
7. Keine Ausweitung des Aussagebereichs
WWB-Prüfungsergebnisse dürfen nicht so ausgelegt werden, als würden sie mehr aussagen, als in den offiziellen Prüfungsunterlagen, Testbeschreibungen, Ergebnisdarstellungen und Zertifikaten von WWB angegeben ist. Maßgeblich sind ausschließlich die von WWB veröffentlichten Informationen.
8. Zusammenhang mit weiteren Dokumenten
Diese Richtlinie ergänzt die Prüfungsordnung, die Testbeschreibung sowie weitere Informationen von WWB zur Durchführung, Bewertung und Interpretation der Prüfungen.